Schadensverifizierung

Internationaler Transportschaden

Eine deutsche Spedition führt für einen Elektronikkonzern einen Transport von hochwertiger Unterhaltungselektronik vom Hamburger Hafen mit Ziel Österreich durch.

Bei einer Übernachtung des LKW auf einem gut besuchten LKW-Parkplatz an der Bundesautobahn 9 wird des Nachts der Frachtraum gewaltsam geöffnet und daraus etwa zwei Paletten Elektronik im Gesamtwert von ca. 140.000 Euro entwendet

Der Ukrainisch stämmige Fahrer berichet von starken Kopfschmerzen am nächsten Morgen und mutmaßt, dass die Täter eventuell Betäubungsmitteld durch die Luftschlitze in die Fahrerkabine geleitet haben könnten, um zu verhindern, dass er aufwacht.

Insoweit ein normaler Sachverhalt, wie er auf den zwar überfüllten aber sehr anonymen bundesdeutschen Autobahnraststätten nahezu täglich vorkommt.

Da die Spedition allerdings durch einen Vorschaden aufgefallen ist, wird ILV mit der Untersuchung des Falles beauftragt.

Er werden Ermittlungen beim Versender, am Verladeort, beim Empfänger und beim Spediteur durchgeführt.

Die Polizei berichtet von vielen vergleichbaren Fällen und hat keinerlei Zweifel an der Authentizität des Schadens.

Bei den Ermittlungen stellt sich heraus, dass die Ware tatsächlich aufgeladen worden ist und sich zunächst vollständig auf dem LKW befand. Die GPS-Überwachung der LKW-Zugmaschine weist allerdings Lücken auf, so dass nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, ob der Fahrer die reguläre STrecke verlassen hatte, wofür eine Auswertung der gefahrenen STrecke des automatischen Fahrtenschreibers sprach.

Der Fahrer verwickelte sich bei seiner Befragung in Widersprüche in Bezug auf die gefahrene Strecke

Bei den entwendeten Geräten handelt es sich allerdings um brandneue Modelle, die noch kaum auf dem Markt sind und die deshalb einen hohen Wiederkennungswert haben.

Dieser Umstand wird genutzt um in einschlägigen Online-Portalen nach derartigen Geräten zu suchen, zumal die Individualnummern der entwendeten Geräte bekannt sind und etwaiges Diebesgut damit zuortenbar ist.

Tatsächlich werden auf einem ukrainischen Portal derartige Geräte angeboten. ILV organisiert über einen Kollegen in der Ukraine einen Testkauf und es wird anhand der Individualnummer festgestellt, dass das aufgekaufte Gerät aus dem entwendeten Warenbestand stammt.

Weitere Ermittlungen in der Ukraine ergeben, dass der Verkäufer dem Umfeld der Familie des Fahrers des LKW zugeordnet werden kann.

Die Erkenntnisse werden an die Polizei weitergeleitet, welche die bisherige Anzeige bereits als ungeklärten Fall abgelegt hat.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind wieder mit den großen Herausforderungen einer außereuropäischen Strafermittlung konfrontiert.