Handies für den Onlinehandel

Ein Lieferant will für einen Abnehmer durch Abschluss einer Warenkreditversicherung absichern. Der Annehmer soll angeblich im großen Stil Mobilfunkgeräte verkaufen.

Eine Vorabprüfung ergibt Inkonsistenzen, weshalb man den Antrag eigentlich ablehnen möchte. Der Vertrieb macht aber Druck, weil es um eine große Provision für den Abschluss geht.

Deshalb soll ILV Advisers vor einer finalen Entscheidung prüfen, ob für die Versicherung ein ungewöhnlich hohes Ausfallrisiko besteht.

Zu dem möglichen Versicherungsnehmer und dessen Abnehmer werden umfangreiche Internetrecherchen durchgeführt auch im Bezug von deren früheren Tätigkeiten. Dabei werden Verbindungen untereinander festgestellt bis hin zu ehemaligen Teilhaberschaften.

Weiterhin stellt sich heraus, dass der Abnehmer im Internet tatsächlich einen Online-Shop für Handys und Zubehör betreibt. Dort werden die Waren jedoch mit sehr geringen Margen verkauft.

Bei dem Firmensitz handelt es sich wiederum um ein einzelnes Büro ohne Ladengeschäft, bei dem man am Nachmittag über mehrere Stunden niemanden antreffen konnte.

Auch die Webseite des Online-Shops ist dubios. Zahlreiche Programmierfehler, eine unprofessionelle Gestaltung und das Fehlen einer Suchmaschinenoptimierung deuten darauf hin, dass über die Webseite kein ernsthaftes Geschäft betrieben wird.

Untersuchungen zu dem geschäftsführenden Gesellschafter des Abnehmers, welcher aus einem osteuropäischen Land stammt ergaben weitere Auffälligkeiten. Er lebte nicht an seiner Meldeadresse und hatte offensichtlich keine "echte" Verbindungen nach Deutschland.

Dies sind Indikatoren dafür, dass es sich um eine Strohperson handelt.

Die Prüftätigkeiten werden innerhalb von fünf Tätigkeiten umgesetzt.

Der Versicherer lehnt den Kunden ab und erspart sich somit einen potentiellen Schaden, der die entgangenen Beiträge mit Sicherheit um ein Vielfaches übertroffen hätte.