Prüfung des Verdachts auf Verstoß gegen Markenrecht

Bei dem mittelständischen Unternehmen Mustermann GmbH werden u. a. Spezialwerkzeuge hergestellt, die teilweise mit Patenten hinterlegt und markenrechtlich geschützt sind. Die Geschäftsführung erhielt von zwei eigenen Mitarbeitern den Hinweis, dass diese über das Internet zwei Sonderzangen erworben hatten, die äußerlich den Anschein erwecken, als ob diese Werkzeuge durch die Firma Mustermann hergestellt worden seien. Die Mitarbeiter hatten die Zangen bestellt, da ihnen die Diskrepanz zu dem angebotenen Preis auffiel. Dieser lag nur bei etwa 50 Prozent dessen, den die Firma Mustermann im Verkauf verlangt. Nachdem die beiden Zangen geliefert worden waren, waren sich die Mitarbeiter sicher, dass es sich um qualitativ schlechtere Nachbauten handelt. Eine nochmalige Prüfung in der Mustermann GmbH bestätigte den Verdacht der beiden Mitarbeiter.

Die Geschäftsführung war zwar über den Markenrechtsverstoß verärgert, ging aber zunächst von einem sehr überschaubaren Schaden aus. Trotzdem schaltete die Geschäftsführung eine Rechtsanwaltskanzlei für Markenrecht zur Prüfung der juristischen Aspekte und die Unternehmensberatung ILV-Advisers für die notwendige Informationsgewinnung ein. Im ersten Schritt sollte festgestellt werden, in welchem Umfang die nachgebauten Sonderzangen erhältlich sind. Dazu wurde von ILV ein Partnerunternehmen in Großbritannien eingeschaltet, das mit einer besonderen Software das Internet nach der Häufigkeit der Angebote scannen kann. Die Anzahl der Treffer überraschte die Geschäftsführung doch sehr. Eindeutig war nicht nur ein Bagatellschaden entstanden.

ILV-Advisers wurde nun beauftragt, die verantwortlichen Personen hinter diesem Handel mit den gefälschten Sonderzangen gerichtsverwertbar zu identifizieren. Anschließend sollte die Rechtsanwaltskanzlei für Markenrecht die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die Einstellung des Verkaufs, die Regressansprüche sowie mögliche strafrechtliche Maßnahmen umsetzen.

Zunächst wurden die schon vorhandenen Internetdaten geprüft. Wie zu erwarten war, handelte es sich bei den dort hinterlegten Kontaktdaten um falsche Adressen oder um Prepaid Mobilnummern.

Also wurde ein Testkauf initiiert, um einen Email-Kontakt herzustellen. In der Folge wurden weitere Bestellungen aufgegeben, wobei jedes Mal die Stückzahl der gekauften Zangen ein wenig erhöht wurde. Diese Käufe wurden dazu genutzt, um bei den Verkäufern Vertrauen aufzubauen und deren Interesse am Ausbau einer Geschäftsbeziehung zu wecken. Dazu wurde mit der Geschäftsführung der Mustermann GmbH eine Legende erdacht, die für die Verkäufer plausibel erkennen ließ, warum nun eine große Lieferung dieser Zangen benötigt wird.

Wegen des Umfanges der Bestellung wurde keine postalische Versendung vereinbart, sondern eine einmalige persönliche Übergabe. Die Verkäufer wählten dazu einen Autobahnrastplatz aus, der etwa 100 km von der polnischen Grenze entfernt lag.

Zu dem verabredeten Treffen erschienen die Verkäufer mit einem Kleinlaster mit polnischen Kennzeichen. Die anschließende Abwicklung und die Warenübergabe wurden mit technischen Mitteln zur Beweissicherung aufgezeichnet. Als der polnische Kleinlaster die Raststätte verließ, wurde er von den dort im Vorfeld postierten Observationskräften aufgenommen. Zwar ging die Reise in Richtung polnische Grenze, aber nach ca. 60 km verließ das verfolgte Fahrzeug die Autobahn. Nach weiteren 10 km über Land endete die Fahrt schließlich auf dem Anwesen einer Firma, augenscheinlich ein Betrieb für Metallverarbeitung.

Die anschließend durchgeführten Rasterrecherchen im Abgleich zu dem Bildmaterial ergaben, dass es sich bei dem nicht autorisierten Verkäufer um den Inhaber der Firma in der Nähe der polnischen Grenze handelt. Den benutzten Kleinlaster hatte er über einen ihm bekannten Polen bei einer polnischen Autovermietung besorgt. Das ausgewertete Lagebild wurde bedarfsgerecht der Mustermann GmbH als Entscheidungsgrundlage und der Rechtsanwaltskanzlei für Markenrecht zur Umsetzung von möglichen und notwendigen Rechtsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.